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Beleuchtung: Gesetzesänderung März 2017

Justitia mit Ihrer Waagschale

© rcfotostock – fotolia.com

Neue Gesetzesentwürfe oder Gesetzesänderungen können jederzeit auftreten. Diese können selbstverständlich auch Fahrzeuge betreffen, schließlich ist der Verkehr ein wichtiges Element unserer Gesellschaft. Elektrofahrräder sind hierbei natürlich keine Ausnahme und tatsächlich gab es erst vor kurzem eine ausschlaggebende Neuerung. Diese ist aber glücklicherweise recht erfreulich. Sie brauchen sich jetzt also absolut keine Gedanken darum zu machen, dass Sie in Zukunft mit irgendwelchen Einschränkungen leben müssen. Ganz im Gegenteil sogar. Die jetzige Änderung war schon längst überfällig und gewährt nicht nur mehr Freiraum, sondern sorgt automatisch für mehr Sicherheit. Wovon hier genau die Rede ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Änderungen in der StVO und StVZO seit März 2017

Die letzten Gesetzesänderungen sind tatsächlich nicht allzu lange her. Es handelt sich hierbei also um ganz aktuelle Regelungen. Diese betreffen dabei eigentlich nur einen wesentlichen Aspekt, nämlich die Beleuchtung. Man hat sich entschieden, dass das Gesetz der Technik angepasst werden müssen. Das heißt im Klartext, dass nun Dinge wie Brems- und Fernlicht, bei jeglichen E-Bikes erlaubt sind. Da diese sich gerade bei Letzteren sehr gut anbieten, ist das natürlich überaus erfreulich. Auch jegliche kommenden Errungenschaften in der Beleuchtung, wurden bei diesen Gesetzen berücksichtigt. Selbst wenn man also in Zukunft ein sehr neues Pedelec fährt, welches über eine neuartige Beleuchtungstechnik verfügt, braucht man sich keinerlei Gedanken zu machen. Dieses ist zweifellos auf Deutschlands Straßen erlaubt und braucht weder eine spezielle Genehmigung, noch unterliegt sie sonstigen Einschränkungen. Da ein E-Bike mit einem Fahrrad gleichgestellt ist, sofern es nicht die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h übersteigt, zählen diese Regelungen auch für Fahrräder. Das heißt, dass man auch sein Fahrrad lichttechnisch etwas aufrüsten darf. Glücklicherweise sind auch Fahrzeuge mit Anhänger von der Regelung betroffen. Dazu gehören unter anderem E-Lastenträger und sonstige Fahrzeuge, welche über einen Anhänger verfügen und beispielsweise Güter transportieren. Diese dürfen nun mit einem Blinker aufgerüstet werden. Wenn Sie mehr über den Beschluss erfahren möchten, sollten Sie auf die Seite des Deutschen Bundestages gehen. Dort können Sie sich direkt den Volltext ansehen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits von uns herausgesucht, damit Sie nicht unnötig suchen müssen. Es handelt sich um die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Was diese Gesetzesänderungen für Auswirkungen haben werden

Erst einmal bringen einem die neuen Gesetze eine zusätzliche Freiheit. Sie waren schon lange überfällig und sind daher eine willkommene Neuerung. Das ist allerdings noch nicht alles. Im Zuge dieser Entwicklung, werden viele Hersteller neue Pedelecs auf den Markt bringen. Wir werden also womöglich viele neue, spezielle Modelle zu sehen bekommen. Das ist nicht nur überaus interessant, sondern erfüllt auch einen ganz anderen Aspekt. Es trägt nämlich maßgeblich zur Sicherheit bei. Dank der neuen Beleuchtungsmöglichkeiten, werden unsere Straßen viel sicherer werden. Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von Elektrobikes, ist das natürlich ausgesprochen wichtig. Zudem entlastet es einige Berufsgruppen, welche in den frühen Morgenstunden oder nachts mit Elektrorädern unterwegs sind.  Hierzu zählen beispielsweise Postboten, Kuriere oder in Einzelfällen auch Polizisten. Aber selbst für Fahrradfahrer ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Schließlich haben diese nun einen viel größeren Handlungsspielraum, was auch nächtliche Fahrten wesentlich sicherer macht. Es ist also durchaus denkbar, dass die Zahl an Unfällen zurückgehen wird. Zudem werden uns womöglich bald neue Technologien und generell neue Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Inwieweit sich diese auf das Fahrgefühl, den Komfort und womöglich auch den Preis auswirken werden, ist allerdings noch unklar.

Wir sind nun leider bereits am Ende unseres Artikels angelangt. Allerdings müssen Sie keine Sorgen haben, dass Sie in Zukunft nichts Neues hierzu erfahren werden. Denn das Thema ist ja gewissermaßen gerade erst geboren. Wir können also gespannt sein, was die Hersteller uns in Zukunft bieten werden. Schließlich stehen mit dem neuen Gesetzesentwurf, noch die ein oder andere Frage im Raum. Sobald es hierzu neues gibt beziehungsweise die ersten neuen Elektrofahrräder auf den Markt kommen, werden wir Sie schnellstmöglich informieren und bestimmt auch den ein oder anderen Test durchführen. Sie werden also definitiv informiert sein und nichts verpassen. Zumindest dann nicht, wenn Sie auch künftig unseren Blog lesen. In diesem Zug bedanken wir uns für Ihr Interesse und hoffen, dass Sie auch nächstes Mal zu unserer Leserschaft zählen. Vielen Dank!

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