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Im Vollrausch mit dem E-Bike unterwegs

Unfall mit dem FahrradViele Verkehrsunfälle werden verursacht, da die Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Da ist es mehr als verständlich, dass die Polizei hiergegen vorgeht. Da auch E-Bikes als Fahrzeuge gelten, sind diese hiervon natürlich nicht ausgeschlossen. Es macht allerdings durchaus einen Unterschied, ob es sich um ein herkömmliches oder um ein S-Pedelec handelt. Fakt ist, dass das Fahren im Rausch streng geahndet wird und keinesfalls als Kavaliersdelikt zu werten ist. Wir möchten in unserem Artikel aber ausschließlich die Situation unter Alkoholeinfluss betrachten. Schließlich handelt es sich hierbei um die meistverbreitete und am häufigsten konsumierten Droge in Deutschland. Werfen wir also einen Blick auf die rechtliche Situation.

Wann das Fahren des E-Bikes zur Straftat wird

Wer ein zwei Bier trinkt, auf sein Elektrobike steigt und frohen Mutes losfährt, wird in den meisten Fällen nichts befürchten müssen. Sollte der Alkoholgehalt im Blut allerdings zu hoch ausfallen, kann es schnell zu ernsten Problemen kommen. Ab 1,6 Promille ist die Fahrt mit einem Pedelec strafbar. Es handelt sich hier also nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine tatsächliche Straftat. Diese kann erhebliche Folgen haben. Man muss mit einem sehr hohen Bußgeld rechnen, erhält 3 Punkte in Flensburg und erhält eine MPU Anordnung. Als wenn das nicht bereits genug wäre, droht gegebenenfalls auch ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot. Sollten allerdings nur bis zu 1,5 Promille gemessen werden, geht man prinzipiell straffrei aus. Das heißt, dass man mit einer Verwarnung davonkommt und weiterfahren darf. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben.

Theoretisch kann nämlich bereits ab einem Wert von 0,3 Promille eine Anzeige folgen. Das ist aber eigentlich nur dann der Fall, wenn man ein sichtlich eingeschränktes Fahrverhalten aufweist, Verkehrsregeln missachtet oder in einen Unfall verwickelt wird. Sollte letzterer Punkt allerdings nicht eintreffen, ist es prinzipiell eher unwahrscheinlich, dass man unter der Grenze von 1,6 Promille, wirklich mit strafrechtlich relevanten Folgen rechnen muss. Tatsächlich ist Deutschland hiermit noch vergleichsweise gnädig. In vielen anderen europäischen Ländern, können bereits wesentlich geringe Promillegrenzen, zu Bußgeldern und anderweitigen Strafen führen.

Trunkenheit und das S-Pedelec, keine gute Kombination

Wesentlich ernster kann es übrigens werden, wenn man mit einem S-Pedelec unterwegs ist und nicht mit einem gewöhnlichen Elektrobike. Dieses ist nämlich mit einem Kraftfahrzeug gleichzustellen, weswegen hier verschärfte Bedingungen gelten. Bereits ab 0,5 Promille drohen hier ernste Strafen. Zwei Punkte in Flensburg, 500€ Bußgeld und ein vorübergehendes Fahrverbot. Wenn man allerdings im Vollrausch unterwegs ist, von der Polizei angehalten wird und mehr als 1,1 Promille aufweist, wird die ganze Sache noch ein Stück ernster. Drei Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug, sind hierbei keine Seltenheit. Auch mit einer Geldbuße muss gegebenenfalls gerechnet werden. Diese kann dabei bis zu 3000€ betragen. In besonders schweren Fällen, ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich. Sollte man beispielsweise wegen seiner Verkehrsunfähigkeit einen Unfall verursachen, muss mitunter mit einem Freiheitsentzug gerechnet werden.

Sie sehen also, dass mit Trunkenheit am Steuer nicht zu spaßen ist. Das gilt allerdings nicht nur für Autos, Busse und sonstige vergleichbare Fahrzeuge, sondern auch für Elektrofahrräder. Man sollte sich hierüber allerdings nicht ärgern. Schließlich haben diese Strafen durchaus ihren Sinn. Wenn man unter Alkoholeinfluss fährt, gefährdet man nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen. Daher ist es ausgesprochen wichtig, dass hiergegen vorgegangen wird. Außerdem, sollte man über die bestehenden Regelungen informiert sein. Daher haben wir uns auch entschieden, hierzu einen Artikel zu verfassen. An dieser Stelle, sind wir aber leider auch schon fertig. Daher ist prinzipiell auch nicht mehr viel zu sagen. In diesem Zuge möchten wir uns also verabschieden. Wir hoffen, dass Sie nicht volltrunken auf Ihr E-Bike steigen und bedanken uns, dass Sie unseren Artikel gelesen haben. Vielen Dank!

Bildnachweis: © arborpulchra – fotolia.com

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